Häufige Fragen zum Thema Antigen-Schnelltests

Wer kann sich nach dem 11. Oktober 2021 noch kostenlos testen lassen?

Im Wesentlichen sind das (vorläufig bis 31.12.2021):

  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18ten Lebensjahres
  • Schwangere
  • Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikationen noch nicht geimpft werden konnten
  • Personen, die den Test zur Beendigung der Quarantäne benötigen

Detailliertere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.zusammengegencorona.de/testen/allgemeine-infos-zum-testen

 

Wie viel kostet ein Test für Selbstzahler in unserer Teststelle?

Der sogenannte PoC-Antigen-Schnelltest kostet 19,95€.

Wir bitten Sie den Betrag bereits vorab bei uns in der Apotheke zu bezahlen, da wir in der Teststelle leider keine Finanzamt-konforme Kasse führen können.

 

Brauche ich einen Termin?

Um einen reibungslosen Ablauf ohne Wartezeiten zu ermöglichen, testen wir weiterhin nur mit Terminvereinbarung!

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Den Termin buchen Sie am einfachsten online unter folgendem Link:

https://www.etermin.net/Schlossapotheke-hirschau

Sollten Sie keine Möglichkeit haben den Termin online zu buchen, können Sie diesen natürlich auch telefonisch vereinbaren unter: Tel. 09622/2160

 

Wo befindet sich die Teststation?

Wir testen nicht in der Apotheke. Die Teststation befindet sich im Bürgerbüro der Stadt Hirschau, Hauptstraße 57, 92242 Hirschau (Hintereingang, Zugang über Hirschengasse)

 

Wie lange muss ich auf das Ergebnis warten?

Das Testergebnis liegt nach 15 Minuten vor.

 

Wie bekomme ich das Ergebnis mitgeteilt?

  • Sie können ein ausgedrucktes Zertifikat 15 Minuten nach Ihrem Testtermin direkt in der Teststelle abholen
  • Alternativ senden wir Ihnen das Testergebnis per E-Mail zu
  • oder übermitteln Ihr Testergebnis in die Corona-Warn-App auf Ihrem Smartphone

 

Darf ich auch zum Testen kommen, wenn ich krank bin?

PoC-Antigentests auf SARS-CoV-2 werden von uns ausschließlich bei asymptomatischen Personen durchgeführt. Dies bedeutet, dass wir Personen, die Symptome aufweisen, welche auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten, in unserer Teststelle nicht testen dürfen. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Hausarzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

 

Bild zu Corona-Schnelltest